Wir bilden alle drei Arten von Flugfunksprechzeugnissen aus:
BZF 2 | beschränkt gültige Flugfunksprechzeugnis in Deutscher Sprache: | Flüge nach Sichtflugregeln, erforderlich für die Privatpilotlizenz (PPL-A), |
BZF 1 | beschränkt gültige Flugfunksprechzeugnis in Englischer Sprache | Flüge nach Sichtflugregeln, erforderlich für Flüge im Ausland, Luftraum C über FL100 |
AZF | allgemeingültig Flugfunksprechzeugnis (Englische Sprache) |
|
Unsere Ausbilder sind erfahrene Linienpiloten und Fluglehrer

- Ein Lehrkurs für Mitarbeiter des Flughafen Dresden