BZF 2

beschränkt gültige Flugfunksprechzeugnis in Deutscher Sprache

Flüge nach Sichtflugregeln, erforderlich für die Privatpilotlizenz (PPL-A)

BZF 1

beschränkt gültige Flugfunksprechzeugnis in Englischer Sprache

Flüge nach Sichtflugregeln, erforderlich für Flüge im Ausland, Luftraum C über FL100

AZF

allgemeingültig Flugfunksprechzeugnis (Englische Sprache)

  • Flüge nach Instrumentenflugregeln, erforderlich für Instrumentenflug (IR), Berufspiloten (CPL-A)
  • Verkehrspilotenlizenz (ATPL)

Damit alle Mitarbeiter immer den aktuellsten Stand der Technik des Flugfunkes haben, gibt es Lehrkurse für das Team des Flughafens Dresden.

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