Nachtflugausbildung

Bei Wunsch auf Weiterbildung, kann die CVFR- und NVFR- Berechtigung in Angriff genommen werden. Beide sind Bestandteil der  Berufspilotenaus- und -weiterbildung. 

Die CVFR ist auch Grundlage für  Umschreibung einer alten PPL-A Lizenz in eine neue PPL-A JAR/FCL.

Bei vorhanden sein einer PPL-A JAR / FCL kann die Nachtflugausbildung sofort begonnen werden (Nur Pkt. 3+4).

Umfang der Ausbildung

  • CVFR 30 Std. Theorie
  • 10 Std. Praxis, theoretische u. praktische Prüfung
  • NVFR  5 Std. Praxis, keine Prüfungen
  • bei uns gibt es zusätzlich einen speziellen Theoriekurs über Besonderheiten