Bei Wunsch auf Weiterbildung, kann die NVFR- Berechtigung in Angriff genommen werden. Sie ist auch ein Bestandteil der Berufspilotenaus-
und weiterbildung.

Die PPL-A JAR/FCL ist Voraussetzung für den Erwerb.

Umfang der Ausbildung:
  5 Std. Theorie (Besonderheiten beim Nachtflug)
  NVFR 5 Std. Praxis, keine Prüfungen