Nachtflugausbildung

Bei Wunsch auf Weiterbildung, kann die CVFR- und NVFR- Berechtigung in Angriff genommen werden. Beide sind Bestandteil der Berufspilotenaus- und -weiterbildung.
Die CVFR ist auch Grundlage für Umschreibung einer alten PPL-A Lizenz in eine neue PPL-A JAR/FCL.
Bei vorhanden sein einer PPL-A JAR / FCL kann die Nachtflugausbildung sofort begonnen werden (Nur Pkt. 3+4).
Umfang der Ausbildung
- CVFR 30 Std. Theorie
- 10 Std. Praxis, theoretische u. praktische Prüfung
- NVFR 5 Std. Praxis, keine Prüfungen
- bei uns gibt es zusätzlich einen speziellen Theoriekurs über Besonderheiten