Vorteile

  • Beim Medical werden geringere Anforderungen gestellt. So beträgt beispielsweise der Gültigkeitszeitraum vom 40. Lebensjahr an 2 Jahre.
  • Das bisherige jährliche Untersuchungsintervall für Piloten ab dem 60. Lebensjahr entfällt komplett.
  • Die Verlängerungskriterien können mit Flugzeiten und Starts innerhalb der letzten 24 Monate erfüllt werden.
  • Fehlende Flugzeiten können mit Flugauftrag oder in Begleitung eines Fluglehrers erflogen werden.
  • Die Lizenz muss nicht zur Verlängerung an die Behörde geschickt werden.
  • Die Lizenz ist in ganz Europa gültig.
  • Die Nachtflugberechtigung bleibt erhalten und kann bei dieser Lizenz auch als Zusatzberechtigung erworben werden.
  • Eine Erweiterung auf PPL(A) ist jederzeit möglich.
  • Weitere Anforderungsbedingungen sind nicht zu erfüllen.

Nachteile

  • Es dürfen nur einmotorige Flugzeuge (SEP) bis maximal 2 t MTOM geflogen werden.
  • Es darf nur mit maximal 3 Passagieren (4 Personen) an Bord geflogen werden. Ein Flugzeug mit 6 Sitzplätzen kann trotzdem geflogen werden.
  • In Nicht-EU-Ländern (z.B. Marokko, USA, Südafrika usw.) hat der LAPL(A) keine Gültigkeit.
  • Es gibt kein festes Ablaufdatum der Klassenberechtigungen – Prüfen der Ausübungsvoraussetzungen vor jedem Flug.
  • Strecken-IFR ist nicht möglich.
  • Kein FI(A) möglich

Vorteile

  • Es dürfen Flugzeuge (SEP) ohne Gewichtsbeschränkung geflogen werden, z.B. AN2 / P52 Mustang usw.
  • MEP ist möglich.
  • Weitere Klassen- und Musterberechtigungen möglich
  • Keine Beschränkung bei den Passagieren (mehr als 3)
  • Die Lizenz ist weltweit gültig.
  • Es gibt hier ein festes Ablaufdatum der Klassen- und Musterberechtigungen.
  • IR und Strecken-IR (neu) möglich
  • Lehrberechtigung FI(A) möglich

Nachteile

  • Medical: Höhere Anforderungen; z.B. beträgt vom 50. Lebensjahr (früher 60. Lebensjahr) an der Gültigkeitszeitraum nur 1 Jahr.
  • Die Verlängerungskriterien müssen mit Flugzeiten und Starts innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf erfüllt werden.
  • Die Lizenz muss zur Verlängerung an die Behörde geschickt werden.
  • Fehlende Flugzeiten können nicht mit Flugauftrag oder in Begleitung eines Fluglehrers erflogen werden.
  • Befähigungsüberprüfung bei Nichterfüllung der Anforderungen

≥ 15 h Flugerfahrung auf Flugzeugen nach Erteilung der Lizenz,
wovon ≥ 10 h Flugunterricht im Lehrgang einer ATO enthalten sind
→ Lehrgang muss mindestens umfassen:

  • 4 h überwachten Alleinflug
  • davon 2 h Allein-Überlandflug mit 1 Überlandflug von ≥ 150 NM (270 km) mit 2 abgeschlossenen Landungen auf anderen Flugplätzen

Ausbildungsprogramm wie bei LAPL(A)
Prüfung in Theorie und Praxis komplett

Ausbildungsprogramm wie bei PPL(A)
Prüfung in Theorie und Praxis komplett