PPL-A (JAR/FCL) – Ausbildung
Voraussetzungen (gültig für alle Module)
- Ausbildungsbeginn 16 Jahre
- Lizenzerwerb frühestens mit 17 Jahren
- Medizienisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (JAR/FCL 3)
- Erfolgreicher Antrag auf Zuverlässigkeit (ZÜP)
- Auszug aus dem Zentralregister des Karftfahrt Bundesamt Flensburg
- Nachweis der "Sofort Maßnahmen am Unfallort" nicht älter als 4 Jahre
Erleichterung
- Segelflugzeug-/ Hubschrauber-/ Motorsegler-/ Ultraleichtflugzeugführer: Anrechnung 10 % Flugzeit aber nicht mehr als 10 Stunden.
Prüfung
- theoretische und praktische Prüfung nach JAR / FCL
Umfang der Erlaubnis
- Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg mit einem Piloten und/oder
- Klassenberechtigung TMG(Reisemotorsegler) falls Voraussetzungen vorliegen
- Flüge in das ICAO Ausland mit D-registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.
Gültigkeit/Verlängerung
- Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monate zu erbringen.
- mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer von Flugzeugen oder TMG
- mindestens eine Übungsflugstunde mit Fluglehrer
der Nachweis erfolgt im Flugbuch
Die einzelnen Module:
PPL (A) national
1.Voraussetzungen (§ l Abs. 4,5):
• theoretische Ausbildung (7 Fächer)
• Flugausbildung mindestens 35 Flugstunden,
davon 10 Sunden im Alleinflug auf
verschiedenen Mustern bis maximal 750 kg.
Ausbildung innerhalb von 4 Monaten 30
Stunden, davon 10 solo.
• darin u. a. enthalten An-/Abflüge zu
kontrollierten Flugplätzen, 270 km
Überlandflug mit 2 Landungen auf anderen
Plätzen.
Klassenberechtigung bis 2000 kg max. Abfluggewicht
1 Allgemein Die Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2.000 kg wird automatisch bei der durchgehenden PPL-A JAR/FCL - Ausbildung erworben. Sie kann außerdem nach dem Erlangen der PPL-A National zusätzlichals Modul erworben werden, um 4-Sitzige Flugzeuge wie die Cessna 172 und Piper 28 fliegen zu dürfen.
2. Erwerb Klassenberechtigung (§ 3a, 3b): ,
•Minimal 5 Flugstunden, darin enthalten 10 Starts/ Landungen mit Lehrer, 10 Starts/Landungen alleine
• TMG: 5 Flugstunden, darin enthalten 10 Starts/ Landungen und 5 Landungen mit abgestelltem Triebwerk mit Lehrer. 10 Starts/Landungen, davon 5 Landungen mit abgestelltem Triebwerk alleine
3. Prüfung Eine praktische Prüfung ist angeordnet.
Übergangsmodul >von PPL(A) alt auf PPL(A) nach JAR FCL 1
1 Allgemein Das Übergangsmodul Funknavigation dient der Erlangung PPL-A JAR/FCL entsprechend modularer Ausbildung . Nach dem Erwerb des Modul Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2.000 kg, ist die Voraussetzung erfüllt für den Beginn der Ausbildung.
2. Erwerb
• Die theoretische Ausbildung beinhaltet Instrumentenkunde und Funknavigation
• Die praktische Ausbildung beinhaltet 10 Stunden Fliegen nach Instrumenten (5 Stunden können durch Simulator ersetzt werden)
3. Prüfung Eine theoretische und praktische Prüfung ist angeordnet.
PPL(A) nach JAR FCL 1
1.Voraussetzungen JAR/FCL 1:
• theoretische Ausbildung (7 Fächer)
• Flugausbildung mindestens 45 Flugstunden, davon können 5 im Simulator oder FNPT durchgeführt werden.
2. Erleichterung (§ l Abs. 1, 3):
• Segelflugzeug-/ Hubschrauber-/ Motorsegler-/ Ultraleichtflugzeugführer: Anrechnung 10 % Flugzeit aber nicht mehr als 10 Stunden.
3.Prüfung (§ 2):
• theoretische und praktische Prüfung nach JAR / FCL
5. Gültigkeit/Verlängerung :
Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monate zu erbringen.
• mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer von Flugzeugen oder TMG
• mindestens eine Übungsflugstunde mit Fluglehrer
• gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3
• der Nachweis erfolgt im Flugbuch
4. Umfang der Erlaubnis (§ 3 Abs. 1,2):
• Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg mit einem Piloten und/oder
• Klassenberechtigung TMG falls Voraussetzungen vorliegen
• Flüge in das ICAO Ausland mit D-registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.
unter Sichtflugbedingungen