PPL-A (JAR/FCL) – Ausbildung

Voraussetzungen (gültig für alle Module)

  • Ausbildungsbeginn 16 Jahre
  • Lizenzerwerb frühestens mit 17 Jahren
  • Medizienisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (JAR/FCL 3)
  • Erfolgreicher Antrag auf Zuverlässigkeit (ZÜP)
  • Auszug aus dem Zentralregister des Karftfahrt Bundesamt Flensburg
  • Nachweis der "Sofort Maßnahmen am Unfallort" nicht älter als 4 Jahre

 

Erleichterung

  • Segelflugzeug-/ Hubschrauber-/ Motorsegler-/ Ultraleichtflugzeugführer: Anrechnung 10 % Flugzeit aber nicht mehr als 10 Stunden.

Prüfung

  • theoretische und praktische Prüfung nach JAR / FCL

Umfang der Erlaubnis

  • Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg mit einem Piloten und/oder
  • Klassenberechtigung TMG(Reisemotorsegler) falls Voraussetzungen vorliegen
  • Flüge in das ICAO Ausland mit D-registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.

Gültigkeit/Verlängerung

  • Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monate zu erbringen.
  • mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer von Flugzeugen oder TMG
  • mindestens eine Übungsflugstunde mit Fluglehrer

der Nachweis erfolgt im Flugbuch

 

Die einzelnen Module:

 

PPL (A) national

1.Voraussetzungen (§ l Abs. 4,5):       

• theoretische Ausbildung (7 Fächer)

• Flugausbildung mindestens 35 Flugstunden,

  davon 10 Sunden im Alleinflug auf

 verschiedenen Mustern bis maximal 750 kg.

  Ausbildung innerhalb von 4 Monaten 30

  Stunden, davon 10 solo.

• darin u. a. enthalten An-/Abflüge zu

  kontrollierten Flugplätzen, 270 km

  Überlandflug mit 2 Landungen auf anderen

  Plätzen.

 

Klassenberechtigung bis 2000 kg max. Abfluggewicht

1 Allgemein Die Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis  2.000 kg wird automatisch bei der durchgehenden PPL-A JAR/FCL - Ausbildung erworben. Sie kann außerdem nach dem Erlangen der PPL-A National zusätzlichals Modul erworben werden, um 4-Sitzige Flugzeuge wie die Cessna 172 und Piper 28 fliegen zu dürfen.

2. Erwerb Klassenberechtigung (§ 3a, 3b): ,

•Minimal 5 Flugstunden, darin enthalten 10 Starts/ Landungen  mit Lehrer, 10 Starts/Landungen alleine

• TMG: 5 Flugstunden, darin enthalten 10 Starts/  Landungen und 5 Landungen mit abgestelltem  Triebwerk mit Lehrer. 10 Starts/Landungen, davon 5  Landungen mit abgestelltem Triebwerk alleine

3. Prüfung  Eine praktische Prüfung ist angeordnet.

 

Übergangsmodul >von PPL(A) alt auf PPL(A) nach JAR FCL 1

1 Allgemein Das Übergangsmodul Funknavigation dient der Erlangung PPL-A JAR/FCL entsprechend modularer Ausbildung .  Nach dem Erwerb des Modul Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis  2.000 kg, ist die Voraussetzung erfüllt für den Beginn der Ausbildung.

2. Erwerb

• Die theoretische Ausbildung beinhaltet Instrumentenkunde und Funknavigation

• Die praktische Ausbildung beinhaltet 10 Stunden Fliegen nach Instrumenten (5 Stunden können durch Simulator ersetzt werden)

3. Prüfung  Eine theoretische und praktische Prüfung ist angeordnet.

 

PPL(A) nach JAR FCL 1

1.Voraussetzungen JAR/FCL 1:       

• theoretische Ausbildung (7 Fächer)

• Flugausbildung mindestens 45 Flugstunden, davon können 5 im Simulator oder FNPT durchgeführt werden.

 

2. Erleichterung (§ l Abs. 1, 3):

Segelflugzeug-/ Hubschrauber-/ Motorsegler-/ Ultraleichtflugzeugführer:  Anrechnung 10 % Flugzeit aber nicht mehr als 10 Stunden.

3.Prüfung (§ 2):

• theoretische und praktische Prüfung nach JAR / FCL

5. Gültigkeit/Verlängerung :

Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monate zu erbringen.

 • mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als   verantwortlicher Flugzeugführer von Flugzeugen oder TMG

• mindestens eine Übungsflugstunde mit Fluglehrer

• gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 FCL 3

• der Nachweis erfolgt im Flugbuch

4. Umfang der Erlaubnis (§ 3 Abs. 1,2):

 • Lizenz mit Sammeleintrag einmotorige  kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg mit einem Piloten und/oder

• Klassenberechtigung TMG falls   Voraussetzungen vorliegen

• Flüge in das ICAO Ausland mit D-registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.

 

 Nachtflug

unter Sichtflugbedingungen

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