Ob privater Flugspaß oder Linienpilot(in), bei uns können Sie Ihre Luftfahrtkarriere starten.

Fliegerschule “August der Starke”, hier sind Sie genau richtig. Ihre Ausbildung zum Piloten erfolgt am Airport Dresden oder am Flugplatz Riesa-Göhlis.

Unsere Fliegerschule ist die erfolgreichste Flugschule in Dresden. Die Fliegerschule August der Starke bildet seit über 25 Jahren erfolgreich Privatpiloten in Sachsen aus. Unsere Pilotinnen und Piloten kommen aus Dresden und Sachsen, aber auch aus fast allen anderen Bundesländern, selbst aus Russland, England, Holland, der Schweiz und Österreich konnten wir erfolgreich Piloten Ihrem Traum zur PPL-A Lizenz näher bringen.

Ob man in Zukunft billiger oder etwas teurer fliegen wird, sollte nicht das Kriterium für die Entscheidung für die billigere Ultraleichtflugausbildung oder die etwas teurere Motorflugausbildung sein. Wir bieten Ihnen beide Ausbildungsmöglichkeiten an und helfen Ihnen gern bei Ihrer Entscheidungsfindung. In Zukunft können Sie die Ausbildung zum Teil auf unserem Simulator machen! Dadurch können Sie Ihre Ausbildung preiswert voranbringen und eine noch bessere Qualität erreichen.

Machen Sie einfach einen Termin mit uns, besuchen Sie unsern Servicepunkt im Flughafen Dresden !

Sie haben wenig Zeit, Sie haben aber ernstes Interesse an einer individuellen Ausbildung? Wir kennen diese Probleme und wir haben die Lösung. Rufen Sie uns an (0351 881 5555 ) wir kommen zu Ihnen! Ausbildung nur mit Ihnen auf modernsten Flugzeugen Diamond oder Cirrus, Theorie nur für Sie allein.

Aber einige Tipps schon an dieser Stelle. Wer später vorrangig 4-sitzige Flugzeuge fliegen möchte, sollte am besten gleich die PPL-A für den Motorflug wählen. Sie können später als Inhaber einer PPL-A Lizenz durch entsprechende Umschulung, welche wir Ihnen ebenfalls anbieten, die Berechtigung zum fliegen auf Ultraleichtflugzeugen erwerben.

Sie möchten es ausprobieren? Nur Sie allein mit einem unserer Fluglehrer.

Hier ein kurzer Überblick über die anfangs verwirrenden Scheine und Berechtigungen die alle aufeinander aufbauen:

  • PPL (A) nach VO (EU) 1187/2011 Teil FCL
    – auch “private pilot license”
  • CPL (A)  – “commercial pilot license”
  • ATPL – “airline transport pilot license”

Dazu kommen noch eine Menge Ratings (Berechtigungen) wie z.B.

  • BZF / AZF – Sprechfunkzeugnis in deutscher oder
    englischer Sprache
  • IR Rating – “instrument flight rules” Berechtigung
  • NVFR – Nachtflugberechtigung unter Sichtflugbedingungen

Wir bilden aus:

  • PPL (A) nach VO (EU) 1187/2011 Teil FCL, Cessna 172,
    Cessna 150, Diamond 40 TDi
  • LAPL (A)
  • Klassenberechtigung SEP
  • Nachtflug, VFR mit DA 40, Cessna alle Typen
  • Sprechfunk Berechtigungen deutsch und englisch

Eine besonders günstige Variante, empfehlenswert für Jugendliche, ist eine vorgeschaltete Ultraleichtflugausbildung. 
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung mit uns.

Allgemeingültige Bestimmungen

Mindestalter

Erster Alleinflug eines Flugschülers: 16 Jahre

Theorieprüfung

  • Bedarf einer Empfehlung einer Flugschule (ATO)
  • Empfehlung bleibt 12 Monate gültig
  • Bestanden mit 75 %
  • Erfolgreicher Abschluss notwendig innerhalb 18 Monaten vom Erstbeginn an
  • Gültigkeit der bestandenen Theorieprüfung: 2 Jahre

Praktische Prüfung

Empfehlung der ATO zur praktischen Prüfung und zuvor bestandene Theorieprüfung

Sprachkenntnisse

Englisch oder Deutsch

Passagierflug

In den letzten 90 Tagen 3 Starts/Landungen desselben Musters/Klasse frühestens nach 10 Stunden PIC nach Lizenzerwerb bei allen LAPL-Lizenzen

Erleichterungen für die Ausbildung

Inhabern von Lizenzen für Segelflugzeug-, Hubschrauberführer, oder für aerodynamische Luftsportgeräte (UL- dreiachs) können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Stunden, für einen PPL (A) anrechnen lassen.

LAPL (A) (Light Aircraft Pilot Licence (A) )

Lizenzerwerb

Mindestalter 17 Jahre

Pflicht zur Ausbildung an einer ATO mit Theorieausbildung in Luftrecht, menschl. Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation (Funk), Grundlagen des Fliegens, betriebl. Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgem. Luftfahrzeugkunde, Navigation

Praxisausbildung

30 h Flugausbildung auf SEP oder TMG, davon 15 h mit Lehrer, 6 h Alleinflug, davon 3 h Überlandflug und 1 Überlandflug mit 150 km, 1 Zwischenlandung

3TMG vom Fußgänger zu LAPL(A) ist wieder möglich

Verlängerung

  • letzte 2 Jahre auf SEP oder TMG 12 h PIC einschließlich 12 Starts/Landungen und 1 Schulungsflug mit Fluglehrer mindestens 1 h
  • Gesamtflugzeit neu 13 h Blockzeit
  • Eintrag des Schulungsflugs im Flugbuch

Privatpilotenlizenz (A)(PPL (A) )

Mindestalter und Ausbildungspflicht an einer ATO wie bei LAPL (A)

Praxislehrgang

  • 45 h Flugausbildung, davon 25 h mit Lehrer, 10 h allein, davon 5 h allein
  • Überlandflug, sowie 270 km allein
  • Überlandflug, Landung auf 2 fremden Flugplätzen

Verlängerung

  • Pilot bedarf der Klassenberechtigung auf SEP oder/und TMG
  • Klassenberechtigung ist 2 Jahre gültig
  • Innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Berechtigung 12 h absolviert
  • davon mindestens 6 h PIC incl. einem Schulungsflug mit Fluglehrer von mindestens 1 h
  • 12 Starts/Landungen
  • Gesamtflugzeit bleibt bei 12 h Blockzeit
  • Eintrag des Schulungsflugs im Flugbuch und Lizenz an Behörde

LAPL

PPL

Nachtflug-berechtigung

Instrumenten-flugberechtigung

Klassen-berechtigung

Vorraussetzungen

LAPL Medical und positive Überprüfung der Zuverlässigkeit

Medical Klasse 2 und positive Überprüfung der Zuverlässigkeit

LAPL oder PPL

PPL und Medical Klasse 1

Wie Lizenz

Mindestalter Ausbildungs-beginn

16

16

17

17

Einmotorig Kolben in Ausbildung enthalten

Mindestalter Lizenzerwerb bzw. Erwerb der Berechtigung

17

17

17

17

Einmotorig Kolben in Ausbildung enthalten

Theorie-ausbildung

ATO

ATO

ATO

≥ 150 h an ATO

ATO

Praxis-ausbildung

ATO ≥ 30 h

einmotorige Landflugzeuge

≤ 2 t MTOM

ATO ≥ 45 h

einmotorige Landflugzeuge

≤ 5,7 t MTOM

ATO ≥ 5 h

ATO ≥ 50 h

Wie LAPL
oder PPL

Rechte

Ohne Vergütung im nicht-gewerblichen Betrieb mit einmotorigen Landflugzeugen ≤ 2 t MTOM mit ≤ 3 Passagieren

Ohne Vergütung im nicht-gewerblichen Betrieb

Ohne Vergütung im nicht-gewerblichen Betrieb bei Nacht

Ohne Vergütung im nicht-gewerblichen Betrieb bei Nacht sowie in IMC

Ohne Vergütung im nicht-gewerblichen Betrieb

Verlängerung
Berechtigung

Siehe Klassen-berechtigung

Siehe Klassen-berechtigung

Unbegrenzt gültig

Jedes Jahr Befähigungs-überprüfung

In letzten 2 Jahren ≥ 12 h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ≥ 12 Starts und 12 Landungen Auffrischungs-schulung von ≥ 1 h Gesamtflugzeit mit Fluglehrer; wenn o. g. Bedingungen nicht erfüllt → fehlende Bedingungen unter Aufsicht eines Fluglehrers absolvieren oder Befähigungs-überprüfung